Jun 27

Willkommen bei www.Schulbedarfspaket.de

Diese private Webseite möchte Ihnen umfangreiche und aktuelle Informationen zum sogenannten Schulbedarfspaket – das gelegentlich auch als Schulstarterpaket bezeichnet wird – zur Verfügung stellen. Auf diese vor kurzen verabschiedete staatliche Hilfe in Höhe von 100 Euro für Schulmaterialien und Lernmittel (wie Bücher, Hefte, Schreibutensilien, Schulranzen) haben bundesweit zu Beginn eines jeden Schuljahres etwa 1,4 Millionen Kinder und Jugendliche Anspruch!

Zuckertüte

Oft wird es Anspruchsberechtigten jedoch schwierig gemacht, die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich durchzusetzen, nicht zuletzt weil es an eindeutigen, verbindlichen Auskünften mangelt. Die Ansprechpartner in den zuständigen Behörden sind dabei leider auch nicht immer eine Unterstützung – um es mal freundlich auszudrücken. Wir wollen Ihnen mit den hier zusammengetragenen Informationen helfen, möglichst schnell und unkompliziert an die Förderung aus dem Schulbedarfspaket zu kommen. Jedoch können und dürfen wir keine rechtliche Beratung leisten.

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Jun 27

Wer hat Anspruch auf das Schulbedarfspaket?

Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2009/2010 einen Zuschuß von 100 Euro pro Kind und Schuljahr zu Schuljahresbeginn vor. Wichtig für seine Bewilligung ist, daß die Anspruchsvorraussetzungen zum 1. August des jeweiligen Jahres erfüllt sind:

  • Eltern mit Kindern in Klasse 1 bis 13 oder in einer Berufsschule (ohne Ausbildungsvergütung) erhalten das Schulbedarfspaket, wenn mindestens ein Elternteil Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II hat.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, erhalten das Schulstarterpaket, wenn sie selbst Leistungen nach dem SGB II (oder – unter 15 Jahren -  Sozialhilfe nach SGB XII) erhalten.
  • Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, haben Anspruch auf das Schulbedarfspaket. Sofern kein Elternteil SGB-II-Leistungen erhält (etwa im Falle einer Ausbildung), das Kind jedoch hilfsbedürftig ist, erhält es auch die 100 Euro, sofern die Familie den Kinderzuschlag bezieht.
  • Keinen Anspruch auf das Schulbedarfspaket haben jedoch nach Auskunft der Bundesregierung Leistungsempfänger der Grundsicherung. (nachzulesen hier)

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Jun 27

Antrag auf Schulbedarfspaket?

Muß man das Schulbedarfspaket eigens beantragen und wenn ja, was gilt es dabei zu beachten? Eine Antwort auf diese Frage findet sich auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (nachzulesen hier):

Die zusätzliche Leistung in Höhe von 100 pro Schuljahr wird erstmals zum 1. August 2009 von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Hierfür muss der Schulbesuch bei der Agentur nachgewiesen werden.
Als Nachweis der Einschulung kann zum Beispiel die Aufnahmebestätigung der Schule, die Schulbescheinigung oder der Schülerausweis dienen. In allen anderen Fällen ist eine Schulbescheinigung einzureichen, aus der neben dem Schultyp auch die besuchte Jahrgangsstufe hervorgehen muss.
Für weitergehende Fragen zum Thema “Schulpaket” sollten Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsagentur wenden.

Das bedeutet, es handelt sich beim Schulbedarfspaket um eine Pauschalleistung, die zum 01.08,09 mit ausgezahlt wird. Somit müßte der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit, der den August 2009 umfaßt, auch das Schulbedarfspaket enthalten. In diesem Fall muß nur der erforderliche Nachweis über den Schulbesuch erbracht werden.

Wenn in Ihrem Bewilligungsbescheid für August 2009 das Schulbedarfspaket jedoch nicht auftaucht, sollten Sie vorsichtshalber einen Antrag stellen. Einen Musterantrag auf das Schulbedarfspaket für Bezieher von Leistungen nach SGB II finden Sie hier, allerdings sollten Sie den Adressaten (Agentur für Arbeit statt Sozialamt) anpassen. Für den Fall, daß Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, finden Sie auf derselben Webseite einen Musterwiderspruch.

Wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, Ihnen das Schulbedarfspaket jedoch als Empfänger von Kinderzuschlag zusteht, müßten Sie die 100 Euro von der zuständigen Familienkasse ausbezahlt bekommen. Ob dafür ein gesonderter Antrag erforderlich ist, sollten Sie direkt dort erfragen.

Auch wenn Ihr Antrag auf das Schulbedarfspaket hoffentlich genehmigt wird, ist es wichtig, die Belege für die gekauften Schul- und Lernmaterialien aufzubewahren, da sie von den zuständigen Behörden eingefordert werden können.
SchreibwarenDie 100 Euro dürfen für alle mit der Schule in Zusammenhang stehenden Ausgaben, die nicht durch den Regelsatz gedeckt sind, verwendet werden. Das sind i.d.R. Schultasche, Lehrbücher, Arbeitshefte, Verbrauchsmaterialien wie Hefter, Stifte, Hefte, Zeichen- und Schreibblöcke usw. Auch Kosten für eintägige Klassenfahrten oder andere außerschulische Veranstaltungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gehören dazu, allerdings abzüglich eventueller Kosten für Verpflegung. 100 Euro sind so schneller als einem lieb ist beisammen…

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Jun 27

Gesetzliche Grundlagen zum Schulbedarfspaket

Das Schulbedarfspaket wurde am 22. Dezember 2008 im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz / FamLeistG) verabschiedet (und im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2008 veröffentlicht). Dazu wird in das Zweite Buch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) und das Zwölfte Buch des Bundessozialgesetzbuches (SBG XII – Sozialhilfe) jeweils ein neuer Paragraph aufgenommen.  Beide Paragraphen haben fast denselben Wortlaut:

§ 24a / SGB II: (nachzulesen z. B. hier)

Zusätzliche Leistung für die Schule

Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a die Leistung nach Satz 1, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im begründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.

§ 28a / SGB XII: (nachzulesen z. B. hier)

Zusätzliche Leistungen für die Schule

Für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und anderer Schulen mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses wird bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zu Beginn eines Schuljahres eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro erbracht. Der zuständige Träger der Sozialhilfe kann im begründeten Einzelfall einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.“

In der Folgezeit wurde dann eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten für das Schulbedarfspaket angekündigt:
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12763) im April 2009 antwortete die Bundesregierung (16/12972), daß das Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Schuljahr künftig auch jenen Familien zugute kommen soll, die den Kinderzuschlag beziehen. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause eine entsprechende Regelung in Kraft treten. Ferner soll die Beschränkung auf Schulbesuche bis zur 10. Klasse aufgehoben und Schulbedarfspaket auch Gymnasialschülern bis zum 13. Schuljahr sowie Schülern an berufsbildenden Schulen gewährt werden.
Das Bürgerentlastungsgesetz wurde am 19.06.2009 vom Bundestag beschlossen – dies wurde zumindest in der Presse vermeldet.  Auch eine SPD-Abgeordnete brüstet sich auf der Webseite des Bundestages zumindest mit der Ausweitung des Schulbedarfspakets auf die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Leider haben wir weder in der Gesetzesvorlage, noch sonstwo auf der Bundestagsseite dies bisher so nachlesen können.

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